KRITIS

Durch Rechtsverordnung sollen Betreiber KRITischer InfraStrukturen (KRITIS) in die Lage versetzt werden anhand messbarer und nachvollziehbarer Kriterien zu prüfen, ob sie in den Regelungsbereich des IT-Sicherheitsgesetzes fallen.

Welche Bereiche betrifft das vorrangig?

  • Chemische Industrie
  • Energie
  • Finanz- und Bankwesen
  • Gesundheitswesen
  • Militär Infrastruktur
  • Notdienste
  • Öffentlicher Dienst
  • Post und Logistik
  • Staatliche und kommunale Dienste
  • Telekommunikation
  • Transport
  • Wasserregelung

Gefahren die in der Natur liegen sind u.a. Extremwetterlagen, Erdbeben und auch Epidemien/Pandemien.

Darüber hinaus gibt es anthropogene Gefahren welche durch Unfälle, Systemversagen, Sabotage, Terrorismus und Krieg und somit letztendlich durch den Menschen entstehen.

Anhand von Normen und behördlichen Vorgaben sind die Risiken zu betrachten und entsprechende Sicherheitskonzepte zu erstellen und umzusetzen.

Wir unterstützen Sie gerne in diesem komplexen Umfeld die besten Lösungen zu finden.

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